Allgemeine Geschäftsbedingungen der Badischen Entertainment GmbH (im Folgenden BEG genannt) für die Diskotheken „Universal DOG“, „Mensch Meier“ inkl. „Meier’s Beach“, „Club LUX“ und „Dreyspring“ sowie zugehörige Online-Angebote.

Herzlich Willkommen bei der Badischen Entertainment GmbH und deren Diskotheken „Fröhlichs Lahr“ und „Mensch Meier“ und „Club L.U.X“ in der Fritz Rinderspacher Strasse 1 in 77933 Lahr sowie der zugehörigen „Dreyspring“ Bar in der Dreyspring-Strasse 16 in 7793 Lahr.

Wir wünschen unseren Gästen viel Spaß und allzeit gute Unterhaltung!

Im Interesse eines für alle angenehmen Besuches legen wir Wert darauf, die folgenden Punkte zu respektieren und zu beachten.

1. Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeiten in der Fritz Rinderspacher Strasse 1 in Lahr sind regulär Freitag und Samstag sowie vor Feiertagen von 22:00 bis 05:00 Uhr. Bei Öffnung unter der Woche (Mittwoch oder Donnerstag) ohne darauffolgenden Feiertag schließen wir u.U. schon um 03:00 Uhr. Die Öffnungstage können je Club variieren, was wir über Social Media und die Websites bekannt geben.

Die Öffnungszeiten der „Dreyspring Bar“ in der Dreyspring Strasse 16 in Lahr sind regulär donnerstags von 20:00 – 01:00 Uhr, freitags von 20:00 – 01:00 Uhr und samstags von 20:00 – 03:00 Uhr. Ausnahmen können durch das Programm bestimmt werden.

An gut besuchten Abenden behalten wir uns vor, den Einlass zu unterbrechen, um die gesetzlich vorgegebenen Kapazitätsgrenzen aus Sicherheitsgründen einzuhalten.

Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken wird spätestens 30 Minuten vor Schließung beendet. Speisen und Getränke sind vor Ende der Öffnungszeiten zu verzehren und die Diskothek bis spätestens 05.00 Uhr zu verlassen (bzw. 03:00 Uhr Mittwoch/Donnerstag). Wir stellen in Ausnahmefällen kostenfrei Einweg-Becher zur Getränkemitnahme zur Verfügung.

Wir bitten darum, den Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten und Rücksicht darauf zu nehmen, dass wir uns an Sperrzeiten halten müssen und nach einem arbeitsamen Abend gerne zügig nach hause wollen.

2. Einlasskriterien

Wir legen Wert auf ein gepflegtes und respektvolles Miteinander und ein harmonisches Wertesystem. Daher bitten wir alle Gäste, die nachstehenden Einlasskriterien zu beachten.

2.1 Kleidung, Erscheinungsbild, Körper-Hygiene

Wir gewähren jedem Gast Einlass, der auch durch seine Kleidung signalisiert, dass er/sie einen besonderen Abend erleben möchte. Dazu gehört auch ein normal gepflegtes „Casual“-Erscheinungsbild.

Daher sind u.a. NICHT erlaubt:

  • Sportkleidung wie z.B. Trainings- bzw. Jogginganzüge, Jogginghosen, Goa-Hosen, Radlerhosen etc.
  • Stollenschuhe, Radlerschuhe und andere Spezialschuhe
  • Stark verschmutzte Schuhe
  • Badelatschen, Birkenstocks, Adiletten und andere offene Schuhe (z.B. Sandalen). Aus Sicherheitsgründen bzw. um Verletzungen durch Scherben zu vermeiden.
  • Gummistiefel (ja, es hat einen Grund, warum das hier steht)
  • Arbeitskleidung
  • Motorrad-Kleidung
  • Kleidung mit provozierenden Motiven (politisch, religiös, etc.)
  • Jagd- und Tarnkleidung
  • Masken, Vermummungs-Tücher o.Ä.
  • Stachelnieten, mittelschwere Ketten und ähnliche Accessoires, die zu Verletzungen anderer Gäste führen können
  • Helme
  • Auffallend ungepflegtes Äußeres (ungewaschene Haare etc.)
  • Starker Körpergeruch mangels Hygiene
  • Nackter oder teilweise nackter Oberkörper
  • Dicke Goldketten (ausgenommen Jägermeister-Aktionsketten)
  • Unterhemden
  • etc.

Ausnahmen (bei der Kleidung, niemals bei Hygiene) sind ausschließlich dann möglich, wenn das Motto des jeweiligen Abends dies ausdrücklich erwünscht.

Nur um sicher zu sein: Erlaubt sind…

  • Jeans mit Löchern
  • Chucks
  • Band-Shirts / Shirts mit Motiven
  • Metal-Kutten \m/ (allerdings keine Motorrad-Club-Kutten)
  • Hoodies
  • Sneaker, Segelschuhe
  • Kurze Hosen im Sommer (keine Sporthosen!)
  • Kostüme bei Junggesell/inn/en-Abschieden
  • Kostüme in der Fasnets-Zeit (Fasching)
  • Kostüme bei Konzerten & entsprechenden Mottoparties

2.2 Alkohol, Drogen, K.O.-Tropfen, gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen)

Stark alkoholisierten, berauschten oder vermeintlich unter Drogen stehenden Personen wird der Einlass verwehrt.

Der Besitz, Konsum von oder Handel mit illegalen Drogen wird von uns ausnahmslos bei der Polizei angezeigt und führt zum sofortigen Hausverbot. Das gilt sowohl für Gäste als auch das Personal!

Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie gefährlicher Gegenstände als auch brennbarer und explosiver Stoffe, ist verboten.

Gleiches gilt für das Mitführen gefährlicher Gegenstände wie z.B. CS-Gas (Abwehrspray), jegliche Waffen (auch die, die nicht unter das Waffengesetz fallen, aber Schaden anrichten können. z.B. Messer, Schlagringe etc.) und Waffen-Atrappen, die zu Irritation von Sicherheitskräften, Personal, Gästen oder Polizei führen könnten.

Unser Sicherheitspersonal ist dazu angehalten, im Verdachtsfall Taschenkontrollen durchzuführen um z.B. K.O.-Tropfen oder Drogen zu finden. Sollte dies der Fall sein, wird die Polizei hinzugezogen und Anzeige erstattet sowie ein lebenslanges Hausverbot ausgesprochen.

Unser Sicherheitspersonal führt am Eingang Taschen- und Personen-Kontrollen durch. Werden bei Personen o.g. Gegenstände gefunden, wird den Personen der Einlass verwehrt und es kann präventiv ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden.

2.3 Altersbeschränkungen

Der Einlass der Diskothek „Mensch Meier“ und zugehörigem „Meier’s Beach“ ist grundsätzlich für Gäste ab 18 Jahren gestattet.

Bei speziell angekündigten „16+“-Events dürfen Personen zwischen 16 und 18 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen bei uns feiern. Hier ist das Ausfüllen unseres U18-Formulars in dee Mensch Meier App Pflicht. Weitere Informationen unter Punkt 2.4 Jugendschutz.

Bei Unklarheit bitte im Vorfeld telefonisch abklären bzw. bei Eintritt das Sicherheitspersonal ansprechen.

2.4 Jugendschutz

Jeder Gast verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz, welches in der Diskothek aushängt, zu beachten.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Erwachsene. Gäste ab 16 Jahren dürfen sich bei speziellen 16+ Parties im Beisein ihrer Erziehungsberechtigten bei uns aufhalten. Diese müssen sich korrekt ausweisen können und permanent in nächster Nähe der minderjährigen Person befinden. Es liegt in der Entscheidung unseres Personals, den Aufenthalt zu untersagen, sollten Zweifel an der Eindeutigkeit der Erziehungsberechtigung aufkommen.

Verlässt die erziehungsberechtigte Person den Club, muss sie die 16+ Person, für welche sie die Aufsicht hat, mit aus dem Club nehmen. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht ist ausgeschlossen.

Jede erwachsene Person darf maximal eine 16+ Person mitnehmen.

Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Alkohol und Diskotheken sind für Minderjährige kein angemessenes Umfeld!

Es steht den Gästen generell die Option frei, Leitungswasser kostenlos zu erhalten. Bei Parties, die mit vergünstigten Getränken werben, ist das günstigste Getränk immer ein stilles Wasser 0,25 Liter im Glas zu 0,90 Euro zzgl. Glaspfand.

2.5 Eintrittspreise

Der Eintritt ist an ausgesuchten Abenden bis 23:00 Uhr kostenlos. Ab 23:00 Uhr beträgt der reguläre Eintrittspreis je nach Club zwischen 5,00 und 8,00 Euro pro Abend.

An ausgesuchten Abenden ist es möglich, mit einem „All Acces-Ticket“ zwischen den Diskotheken Mensch Meier und Fröhlich’s zu wechseln. Siehe Punkt 2.3 „Altersbeschränkungen“.

An besonders gekennzeichneten Sonder-Veranstaltungen können die Eintrittspreise höher ausfallen. Wir kündigen die Preise im Vorfeld über Social Media bzw. auf unseren Websites, in der Mensch Meier App und auf Werbematerialien an.

Im Dreyspring ist der Eintritt meistens frei, falls keine Veranstaltung in der Halle des Schlachthofs stattfindet oder dies nicht anderweitig bekannt gegeben wird. Bei Konzerten und Kulturveranstaltungen der Stadt Lahr, der Rockwerkstatt oder des Kulturamts erheben diese als Veranstalter ein Eintrittsgeld, das bei Betreten des Dreyspring zu entrichten ist.

Unsere Promotion-Freikarten gelten ausschließlich an regulären Abenden. Für Sonderveranstaltungen sind sie nicht gültig. Es besteht kein Anspruch auf Annahme der Freikarten, der Veranstalter behält sich die Annahme vor.

2.6 Generelle Ausweispflicht

Das Mitführen des Personalausweises setzen wir voraus. Ohne Personalausweis ist ein Eintritt nicht möglich!

Unserem Personal ist auf Verlangen ein gültiges Ausweisdokument vorzuzeigen. Personen ohne gültige Ausweispapiere können durch das Personal des Hauses verwiesen werden. In Ausnahmen kann ein deutscher Führerschein oder Reisepass als Ausweisdokument gewertet werden. Krankenkassenkarten, Fitnessstudio-Ausweise, Bahncards, Schülerausweise oder Aufenthaltstitel werden nicht akzeptiert.

Im Falle des Verdachts auf oder der Vorlage von gefälschten Ausweispapieren sind wir verpflichtet, das verdächtige Dokument einzubehalten und umgehend die Polizei hinzuzuziehen. Im Falle einer Täuschung oder eines Versuchs werden wir ausnahmslos Anzeige erstatten sowie ein ausgedehntes Hausverbot aussprechen.

Wer sich als Unter-18-jährige Person mit gefälschten Ausweisdokumenten Zutritt verschafft, bringt uns als Betreiber in eine unschöne Situation. Zusätzlich zur polizeilichen Anzeige sanktionieren wir bereits den Versuch einer Täuschung mit einer Anzeige und einem Hausverbot von mindestens 12 Monaten und informieren die Erziehungsberechtigten.

2.7 Hausverbot

Der Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter sowie unseres Eigentums hat bei uns stets höchste Priorität.

Bestehen Bedenken gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, kann einzelnen Personen oder Gruppen der Aufenthalt bzw. schon der Einlass zu unserem Gebäude und unseren Freiflächen wie auch Parkplätzen verwehrt werden.

Unsere Security-Mitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Betriebsleitung sind berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen.

Ein Hausverbot gilt in der Regel für einen Abend, sofern nicht explizit eine Dauer erwähnt wurde. Die Mißachtung eines Hausverbotes führt automatisch zu einem Hausfriedensbruch. Unser Personal ist angewiesen, in solch einem Fall umgehend die Polizei hinzuzuziehen und Anzeige zu erstatten.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere freundlichen Security-Mitarbeiter bzw. unseren Ordnungsdienst.

Wurde ein Hausverbot ausgesprochen, so ist dieses für den Moment zu akzeptieren. Eine Diskussion führt nur zur Verlängerung eines Hausverbots und in penetranten Fällen zu rechtlichen Schritten. Die Geschäftsleitung steht gerne am darauffolgenden Dienstag (nicht nachts und auch nicht am Sonntag) für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wir bitten zu beachten, dass wir den Abendbetrieb per Video aufzeichnen. Dies hilft und bei der Rekonstruktion von widersprüchlichen Situationen. Wir bitten Sie im Falle eines Hausverbots folgende Punkte zu beachten:

  • War ich betrunken?
  • Habe ich mich korrekt verhalten? Wenn ja, warum habe ich dann ein Hausverbot / Verweis erhalten?
  • War ich gesprächsbereit oder habe ich mich respektlos gegenüber Mitarbeitern verhalten?
  • Was verspreche ich mir von einem persönlichen Gespräch mit der Firmenleitung?

3. Sicherheit für Frauen / Frauentaxi / „Ist Luisa hier?“

Die Freiheit unserer Gäste und der Respekt voreinander haben bei uns höchste Priorität. Wer Gäste beleidigt, bedroht oder belästigt, hat bei uns keinen Platz.

Dies gilt insbesondere für sexuelle Belästigung. Diese beginnt für uns bereits bei eindeutigen Bemerkungen, aufdringlichem Verhalten, unsittlichen Berührungen und Beleidigungen.

Unser Personal wurde sensibilisiert und steht euch immer zur Seite, wenn ihr euch einmal unsicher fühlen solltet. Befindet ihr euch in komischen Situationen, in denen ihr nicht wisst, wie ihr einen entspannten Ausstieg finden könnt, dann fragt unser Personal „Ist Luisa hier?“. Dies ist der interne Code für „Hey ich brauch hier mal diskrete Hilfe.“ (Hier findest Du Infos des Gaststättenverbandes, hier einen Artikel der Badischen Zeitung und hier die Aktions-Website Luisa-ist-hier.de). Unser Personal wird Dich kurz darauf unter einem Vorwand hinter die Bar bitten und unbeobachtet aus dem Gebäude zum Taxi oder Deinem Auto begleiten.

Auf Wunsch bestellt unser Personal kostenfrei ein Taxi auf Deinen Namen und begleitet Dich bis zum Taxi bzw. Auto. Nach Möglichkeit werden wir versuchen, ein Taxi mit weiblicher Fahrerin für Dich zu finden.

Im Fall, dass Du Dich unsicher fühlst, kannst Du Dich jederzeit an unser Personal wenden und Dich bei unserem Sicherheitspersonal aufhalten.

Sollte es doch einmal zu einer unangenehmen Situation kommen, kann ein Hinweis auf unsere Kamera-Überwachung eine abschreckende Wirkung haben.

4. Reservierungen

Zu Geburtstagen, Firmen-Events, Jubiläen etc. freuen wir uns sehr, euch als Gruppe begrüßen zu dürfen. Hierzu bieten wir auf der jeweiligen Diskotheken-Website sowohl spezielle Party-Pakete als auch Reservierungen an.

Reservierungen werden bevorzugt online angenommen, sind aber auch telefonisch möglich. Bei größeren Anlässen stehen euch unsere Partyplaner für besondere Highlights zur Verfügung.

Reservierungen für Freitag und/oder Samstag werden bis spätestens Donnerstag 17 Uhr berücksichtigt und nach Verfügbarkeit zugeteilt. Da unsere Sitzplätze begrenzt sind, werden im seltenen Falle einer Überbuchung oder gleichzeitigen Buchung immer die Buchungen nach Zeitpunkt ihres Eingangs beachtet.

Bei der Vergabe haben online getätigte Reservierungen Vorrang. Sollte eine Buchung nicht möglich sein, verständigen wir Dich per Telefon oder e-Mail.

Reservierte Tische müssen bis 22:30 Uhr eingenommen werden. Danach verfällt die Reservierung ersatzlos.

Reservierungen sind mit einem Mindestverzehr in Höhe von mindestens 20 Euro pro Person verbunden (variiert je nach Location und Event) und werden bei Eintritt berechnet. Ihr erhaltet Verzehrkarten, die ausschließlich an diesem Abend eingelöst werden können.

Lässt ein Gast eine Reservierung verfallen, behalten wir uns beim nächsten Mal vor, eine Reservierung nicht anzunehmen bzw. den Mindestverzehr im Vorfeld als Garantie zu berechnen.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Reservierung.

5. Gastspielverträge, DJs, LJs, Zulieferer, Bands etc

Die Buchung von Dienstleistern wie DJs etc. bedarf eines schriftlichen Vertrages, der von der Geschäftsführung unterzeichnet sein muss. Mündliche Absprachen sind ungültig.

DJs haben die bereitgestellte Technik sorgsam zu behandeln. Wir bitten von der Benutzung billiger Controller abzusehen. Auf dem DJ-Pult und der Technik dürfen in keinem Fall Getränke abgestellt werden! Wer Schaden anrichtet, muss diesen ersetzen.

Sollte in einer Ausnahmesituation eine Dienstleistung ohne vorliegenden Vertrag gebucht werden, (z.B. Ausfall eines DJ und kurzfristiges Einspringen eines anderen Dienstleisters) so sind die Konditionen im Vorfeld (vor Aufnahme der Tätigkeit) schriflich zu fixieren. Geschieht dies nicht, gelten 15 Euro Stundenlohn und 10 Euro Anfahrts-/Aufwandspauschale als vereinbart. Mit der Aufnahme der dienstleistenden Tätigkeit gilt dies vom Dienstleister als akzeptiert.

Bands werden unabhängig der Anzahl ihrer Mitglieder als ein Dienstleister gewertet. Eine Gage wird ausschliesslich nach vorheriger Vereinbarung gezahlt. Wird mit der Geschäftsleitung keine Gage schriftlich vereinbart, spielt die Band ohne Gage „auf Hut“. Die Zahl der Gästelistenplätze ist auf einen je Bandmusiker/in begrenzt. (z.B. 5 Musiker = 5 Gästelistenplätze). Auch weitere Zuwendungen müssen im Vorfeld schriftlich vereinbart werden.

Die Geschäftsleitung behält sich vor, Konzerte, für welche die vereinbarten Werbeaktivitäten minderwertig oder zu spät umgesetzt wurden, ersatzlos und kurzfristig abzusagen.

DJ’s und andere Dienstleister akzeptieren mit der Aufnahme der bezahlten Tätigkeit unsere AGBs und sprechen uns von Forderungen für eventuelle Covid-Infektionen oder andere während, vor oder nach der Veranstaltung erlittenen oder erlangten Schäden oder Beeinträchtigungen frei.

 

6.1 Einverständniserklärung der Gäste zur Anfertigung von Fotos und Videos / Kameraüberwachung

Mit Eintritt in unsere Diskotheken erklärt sich ein Gast ausdrücklich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Bild- und Ton- (sowie ggf. Foto-)Aufnahmen von ihm angefertigt werden, die zur zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzung in allen Medien verwendet werden können. Der Gast verzichtet insoweit auf die Geltendmachung seines „Rechtes am eigenen Bild“. Dies gilt nicht für Darstellungen in diffamierender oder einer sonstigen gegen die guten Sitten verstoßender Art und Weise.

Unsere Fotografen werden nach Möglichkeit den Wunsch einzelner Personen respektieren, die nicht fotografiert werden möchten, soweit diese in Gruppen von weniger als 3 Personen unterwegs sind. Eine nachträgliche Entfernung der Bilder von unserer Website bzw. unseren Social Media Kanälen kann schriftlich beantragt werden. Die Annahme liegt im Ermessen der Geschäftsleitung.

Wir verwenden moderne Sicherheitsüberwachung und haben sichtbare Kameras in unserem Haus in Betrieb. Wem dies nicht passt, der meldet sich bitte bei unserem Sicherheitspersonal.

6.2 Fotos & Videos der Gäste

Das Fotografieren von Gästen, welches über den privaten Gebrauch hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Erlaubnis der Badischen Entertainment Gesellschaft mbH.

6.3 Fotos und Videos unserer Räumlichkeiten

Wir stellen unsere Räumlichkeiten gerne für Musikvideos, Filmdrehs etc. zur Verfügung. Jedoch bedarf die Aufnahme von Fotos oder Videos unserer Räumlichkeiten einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung.

Zur Anfrage einer Drehgenehmigung stehen wir über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Es wird eine Vorlaufzeit von mindestens 7 Werktagen benötigt. Der Beginn von Foto- oder Dreharbeiten bedarf eines schriftlichen Vertrages, der ausschließlich durch die Geschäftsführung unterzeichnet werden darf.

7. Garderobe-Service

7.1 Haftungs-Ausschluss / Haftungsgrenze

Die Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Kleidungsstücke, Taschen und Wertgegenstände, die nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.

Mäntel, Jacken und Rucksäcke und dergleichen müssen an der Garderobe abgegeben werden. Für den Inhalt (insbesondere Wertgegenstände) werden keine Haftung und kein Schadenersatz für Folgeschäden bzw. Verlust etc. übernommen. Wertgegenstände sind am Körper zu tragen oder gar nicht erst mit in die Diskothek zu nehmen.

Sollten Kleidungsstücke durch nachgewiesenes Verschulden des Garderobenpersonals abhanden kommen, wird nach Vorlage des Einkaufsbeleges und der Garderobenmarke Schadensersatz geleistet. (Schadensersatzgrenze maximal 150€ je Gast). Die Garderobenmarke ist hierfür zwingend erforderlich.

Für den Verlust der Pfandmarke bzw. des Schlüssels ist der Gast selber verantwortlich. Es sind 10 Euro zu entrichten, wenn das Fach von uns geöffnet werden muss und der Schlüssel verloren wurde. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Garderobenfächer, die von einem anderen Gast mit dem gefundenen Schlüssel geöffnet werden konnten.

7.2 Annahme-Kriterien Garderobe

Die Garderobe ist i.d.R. von Geschäftsbeginn bis Geschäftsschluss geöffnet. Sollte die Garderobe, aus welchen Gründen auch immer, nicht bis Geschäftsschluss geöffnet haben, bitten wir den Anweisungen des Personals oder des Aushangs Folge zu leisten. Bei der Abgabe von Jacken, Mänteln, Helmen, Rucksäcken u.ä. erhält der Gast pro abgegebenem (Kleidungs-)stück eine Garderobenmarke. Er selbst hat auf den Erhalt der Marke zu achten.

7.3 Preis des Gardeobenservice

Der Garderobenservice kostet 2,00 Euro je Fach. Wir arbeiten mit einem externen Dienstleister zusammen.

Bei offenen Garderoben (Aktionstage) kostet jeder Gegenstand ebenfalls 2 Euro für jeden abgegebenen Gegenstand (Kleidungsstück, Rucksack, Helm etc.). Unser Personal ist angewiesen AUSNAHMSLOS nur EIN Kleidungsstück je Haken zu akzeptieren! Kleinteile wie z.B. Schals können in die Ärmel oder Taschen gesteckt werden. Verschließbare Taschen müssen verschlossen werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Annahme von übermäßig verschmutzter oder stark riechender Kleidung zu verweigern.

7.4 Rückgabe Garderobe

Die Rückgabe der abgegebenen Gegenstände erfolgt ausschließlich gegen Vorlage der originalen Garderobenmarke bzw. mit dem Garderobenschlüssel.

7.5 Verlust der Garderobenmarke

Verliert ein Gast die Garderobenmarke / den Garderobenschlüssel, muss er/sie bis kurz vor Geschäftsschluss warten. Erst wenn alle Kleidungsstücke der Garderobe abgeholt wurden, kann mit dem Ausfüllen des Verlustformulars begonnen werden.

Alternativ kann das Kleidungsstück in der folgenden Woche zur Abholzeit (ACHTUNG! Nur Dienstags von 12-18 Uhr außer an Feiertagen!) im Büro abgeholt werden. Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich nach Protokollierung der Daten des Abholers sowie Ausweis per Personalausweis.

Das Personal kann Kleidungsstücke und Fundsachen einbehalten, wenn Zweifel an der Eigentümerschaft bestehen. Die Abholung muss dann im Büro im Beisein der Geschäftsführung erfolgen.

Verliert eine Person die Garderobenmarke / den Schlüssen, so ist die Badische Entertainment GmbH nicht dafür haftbar, wenn ein anderer Gast das abgegebene Kleidungsstück mit dieser verlorenen Marke auslöst. Fällt der Verlust noch im Abendbetrieb auf, kann die Person, die die Marke verloren hat, darum bitten, die Jacke unter genauer Beschreibung zu identifizieren und sie bis zum nächsten Dienstag zurücklegen zu lassen. Dies ist nur möglich, wenn der Betrieb dies zulässt. Ist der Andrang an der Garderobe zu groß, muss die Person warten, bis das Personal die Kapazität hat, sich der Sache anzunehmen. Hierfür ist die Angabe der persönlichen Daten inkl. Telefonnummer notwendig.

Wir raten dazu, die Garderobenmarke grundsätzlich zu fotografieren und sie sicher am Körper zu tragen bzw. sie im Geldbeutel aufzubewahren.

7.6 Wartezeiten einplanen oder Jacken im Auto lassen

Gerade in kalten Monaten ist der Andrang auf die Garderobe enorm und es kann zu Wartezeiten kommen. Wir bitten dies bei der Zeitplanung zu berücksichtigen bzw. dicke Jacken am besten im Auto zu lassen.

7.7 Einverständnis

Mit der Inanspruchnahme des Garderoben-Dienstes erklärt der Gast sein Einverständnis mit diesen Regelungen sowie den Regelungen des Dienstleisters.

8. Parken

Das Parken ist auf den gekennzeichneten Parkplätzen kostenfrei und auf Risiko des Fahrzeugführers möglich.

Es ist darauf zu achten, nur einen Parkplatz je Fahrzeug zu nutzen und nicht quer auf zwei Flächen zu stehen. LKW, Nutzfahrzeugen und Transportern ist das Parken auf unseren Parkflächen untersagt. Beim Parken an den Strassenrändern ist darauf zu achten, so weit wie möglich am Rand zu parken und den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Das Parken im Eingangsbereich und auf Taxiflächen ist ausschließlich Taxen und Betriebsfahrzeugen der BEG gestattet.

Unberechtigt geparkte Fahrzeuge (LKW, Anhänger, Campingwagen etc.) können kostenpflichtig entfernt werden. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter. Hier achten wir natürlich darauf, dass unsere Gäste ihre Autos nach einer harten Nacht auch mal stehen lassen.

Für Beschädigungen oder Diebstähle aller Art übernimmt die BEG keine Haftung. Wertgegenstände in Fahrzeugen sind zu verstecken bzw. unter Sitzen oder in geschlossenen Kofferräumen zu lagern. Zwar bieten wir teilweise Videoüberwachung und Beleuchtung auf den Parkflächen, jedoch ist es an unseren Gästen, erst gar keine Versuchung oder Gelegenheit zu Einbrüchen oder Vandalismus zu bieten.

Auf den Parkflächen und Strassen gilt ansonsten die StVO.

9. Gutschein- & Verzehrkarten

Wir bieten Gutscheine an. Diese können online als auch an der Abendkasse erworben werden. Sie sind für die Dauer von mindestens 36 Monaten gültig. Unsere Gutscheinkarten verfügen über verschiedene Sicherheitsmerkmale und dürfen ausschließlich von Geschäftsleitung, Betriebsleitung, Abendleitung oder Kassenleitung ausgegeben werden.

Kommt es vor, dass wir Verzehrkarten aushändigen, erhält jeder Gast beim Betreten unserer Diskotheken eine Verzehrkarte. Die Karte berechtigt den Inhaber (Gast) in der Discothek Leistungen (z.B. Getränke, Speisen) ohne Barzahlung in Anspruch zu nehmen. Durch Aushändigung der Karte wird dem Karteninhaber Kredit in der auf der Karte angegebenen Höhe gewährt. Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert.

Jeder Gast ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Karte sorgfältig aufzubewahren und beim Verlassen der Discothek an der Kasse zur Abrechnung vorzulegen. Die Karte bleibt ausschließliches Eigentum der Discothek. Bei Verlust haftet der Gast. Die Karte kann nicht gesperrt werden.

Die Discothek kann jederzeit aus besonderem Grund die Benutzung der Karte untersagen. Eine Karte, deren Benutzung untersagt wurde, muss sofort an die Discothek zurückgegeben werden.

Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person benutzt werden, der die Karte ausgehändigt worden ist. Der Karteninhaber haftet bei Verlust der Karte auf Rückzahlung des gesamten, durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages. Etwaige Eintrittsvergünstigungen oder Angebotsaktionen können dann nicht berücksichtigt werden. Da der Kredit unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme gewährt wird, kann der Karteninhaber nicht entgegenhalten, er habe den Kredit nur teilweise oder gar nicht ausgeschöpft.

Ist die Karte durch entsprechenden Verzehr kreditmäßig ausgeschöpft, so ist unser Personal berechtigt, den auf der Karte gebuchten Betrag unmittelbar zu kassieren und dem Gast im Austausch eine neue Kreditkarte auszuhändigen.

Mit Betreten des Lokals bzw. mit Annahme der Kreditkarte erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem auch in Hinblick auf unsere Kreditkarte, an.

9.2 Preise & Angebote

Unsere Angebote sind bis auf Widerruf gültig bzw. so lange Vorrat reicht. Es besteht kein Anspruch auf Angebote, die nicht mehr verfügbar sind. Dies betrifft insbesondere Aktionsangebote.

Rechtschreibfehler vorbehalten. Ein Anspruch auf den Erhalt von falsch ausgepreister Ware besteht nicht.

Unsere Longdrinks und Tower werden mit Standard-Spirituosen hergestellt. Ein Anspruch auf hochpreisige Spirituosen zum gleichen Preis besteht nicht. Es gelten ausschließlich die Standard-Rezepturen. Wünscht ein Gast eine besondere Zusammenstellung, so ist diese nicht zum Aktionspreis verfügbar, sondern wird gesondert berechnet.

10. Brandschutz

Für den Brandfall ist der ausgehängte Fluchtplan mit den eingezeichneten Notausgängen zu beachten.

Brandschutztüren dürfen zu keiner Zeit festgestellt werden!

Das Parken vor Notausgängen ist verboten und führt zum sofortigen Abschleppen des Fahrzeugs. Der Fahrzeugführer trägt die Kosten des Abschleppens.

Unsere Notausgänge sind alarmgesichert und kameraüberwacht. Wer unbefugt einen Notausgang öffnet, zahlt mindestens 150 Euro. Sollten durch das Öffnen Folgekosten oder Schäden entstehen, so trägt der Gast in vollem Umfang die Verantwortung und ist zum Schadenersatz verpflichtet.

11. Allgemeine Verhaltensregeln

Den Anweisungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Gegenseitiger Respekt ist allzeit geboten.

Auf den zur Discothek gehörenden Flächen, einschließlich des Parkplatzes, ist der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen oder Glücksspiel ausdrücklich verboten. Bei Bekantwerden derartiger Tatbestände erteilen wir unwiderrufliches Hausverbot und veranlassen bei der Polizei eine Strafanzeige.

Beim Verlassen der Discothek bitten wir unsere Gäste sich leise zu verhalten und auf die berechtigten Interessen der Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

Bitte beachtet, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Ein Glas Wein bringt schnell 0,5 Promille. Wer zu müde ist oder alkoholische Getränke konsumiert hat, darf sich gerne von unserem Personal ein Taxi rufen lassen.

Gäste, die Unruhe stiften bzw. provozieren, pöbeln, beleidigen, Unsicherheitsgefühl verursachen oder gar Schlägereien verursachen, erhalten sofortiges Hausverbot für mindestens 4 Wochen.

Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände und Dekoration zerstört oder beschädigt, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht. Wir erstatten in jedem Fall Strafanzeige und erwarten einen vollwertigen Ersatz und das vollständige Beheben des Schadens. Für jeden Fall erheben wir eine zusätzliche Aufwandspauschale von 150 Euro inkl 19% MwSt.

Das Verteilen von Handzetteln und Flyern (Flugblättern) ist verboten. Gleiches gilt für die Verteilung und Anbringung von Stickern/Aufklebern. Werden ohne Erlaubnis Flyer, Handzettel oder Aufkleber verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Werden Oberflächen durch Sticker beschädigt, so ist auch dieser Schaden vom Verursacher zu tragen.

Für Flyer und Plakate, die Veranstaltungen bewerben, erheben wir in jedem Fall eine Werbepauschale in Höhe von mindestens 300 Euro inkl 19% MwSt.

Wir weisen an dieser Stelle nochmals auf unsere Sicherheits-Videoüberwachung hin.

12. Fremde Speisen und/oder Getränke

Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränken ist in unserem Gebäude und auf unseren Freiflächen untersagt und führt je nach Fall zu einem Hausverbot. Versteckte Getränke, die auf unseren Grundstücken hinter Büschen o.ä. gefunden werden, entsorgen wir zum Schutz von Mißbrauch oder Verletzungen umgehend und ersatzlos.

14. Nutzung auf eigene Gefahr

Sämtliche unserer Angebote wie z.B. unsere Diskotheken, Aussenbereiche, Aktionsbereiche, Popupbereiche, Boxautomaten, Fotoautomaten, Snack-/ Vape-Automaten, Gärten oder Beaches werden auf eigene Gefahr genutzt. Das Risiko trägt alleine der Besucher. Es ist nicht auszuschliessen, das z.B. Scherben oder Pfützen für Verletzungen und Gefahren sorgen können. Unser Personal wird eventuelle Gefahren nach Möglichkeit umgehend entfernen, um Risiken auszuschliessen. Allerdings ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. In den bei uns gegebenen Lichtverhältnissen können Gefahren unter Umständen übersehen werden, weshalb wir um allgemeine Wachsamkeit bitten.

Die Badische Entertainment GmbH übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Ähnliches. Auch nicht für Schäden, die durch andere Gäste verursacht werden. Dies gilt auch für körperliche Schäden oder Diebstähle etc.

15. Salvatorische Klausel

Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.

Jeder Gast erkennt mit Betreten der Diskothek / des Clubs / Grundstücks diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

16. Datenschutz & Speicherung von Daten

Wir speichern und sichern Daten gemäß unseren ausgehängten Datenschutzrichtlinien im Rahmen der gesetzlich geregelten DSGVO.

17. Sonstige Informationen

Gerichtsstand ist Lahr im Schwarzwald soweit gesetzlich kein anderes Gericht örtlich zuständig ist.

Firma:
Badische Entertainment GmbH
Diskotheken „Fröhlichs Freunde“ und „Mensch Meier“
Fritz Rinderspacher Strasse 1
DE-77933 Lahr

Geschäftsführer: Sebastian Class

 

Stand: Lahr am 24.05.2020